Der Flugplatz Reutte-Höfen liegt direkt an der L198 Richtung Steeg. Am Flugplatz sind sowohl Vereine für Segelflieger und Motorflieger beheimatet. Die ansässigen Vereine bieten Info’s, Rundflüge und Schnupperflüge. In unserem Cafe/Imbiss “rookies diner” mit Terasse und Blick auf die Piste, können Sie Flugsport in vielen Varianten sehen. Kommen Sie vorbei, besuchen Sie den Flugplatz Reutte-Höfen. Ein moderner Flugplatz, Segelflugzeuge, Motorsegler und Motorflugzeuge erwarten Sie. Bei Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

ICAO- Kennung: LOIR
Funksprache: Deutsch, Englisch
Zugelassen für: Segelflugzeuge, Motorsegler, Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge. Helicopter und MTOW > 2801kg Genehmigung erforderlich
Funk: Frequenz 122,405
Pisteninformationen: 04/22 679 x 18m Asphalt
Flugplatzhöhe: 855 m / 2807 feet
ARP (FBP): N 47° 28' 15" E 10° 41' 29"
Betriebszeiten: Von SR - SS strickt PPR - Kontaktformular
Flugplatzbenützungsregelung sind hier ersichtlich
Flugplatzhalter:
Haltergemeinschaft Reutte-Höfen
Lechau 2
6604 Höfen
Aufgrund der Änderungen in Bezug auf die aktuelle Hindernissituation an unserem Flugplatz ergeben sich einige Änderungen. Diese interne Broschüre soll einen besseren Überblick geben und auch Information vermitteln und wird wie im ersten Punkt unter Maßnahmen durch die BH Reutte gefordert. Mit der BH Reutte wurde die Umsetzung einer nächstmöglichen Wiederaufnahme des Betriebs in „2 Phasen“ vereinbart. Zur ersten „Phase“ wurde eine vorübergehend eingeschränkte Nutzung angestoßen, die sich wie folgend darstellt.
Aktuelle Einschränkung LOIR:
Zunächst hier ein kurzer Überblick über die nun verlautbarten NOTAM´s. Dazu sei angemerkt sich allenfalls nicht nur auf dieses Schreiben, sondern luftfahrtüblich ordentlich vorzubereiten und Informationen, speziell NOTAM´s aktuell abzufragen. Bsp. siehe LINK
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B1738/23 |
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Weiter sind hier die aktuellen Darstellungen wie der aktuelle Schutzbereichsplan und Orthofotos die einen Überblick in 3D vermitteln.
Schutzbereichsplan:
Ein 3D Laserscan der speziell die Lechseitige Hindernissreihe siehe auch nächstes Bild als NR.3 zu erkennen gibt, auch sind hier die neuen Hindernisse auf der Straßen-/Höfen Seite gut erkennbar dargestellt.
Im Anflug 04 zeigt sich hier speziell der kleine Wald links, Bild oben NR.1 („Pohlerwald“) und einzelne Bäume am folgenden Campingareal des SVA. Auch sind einzelne Bäume im Bereich der „Thermic Ranch“ und im Zwischenbereich des AIS Gebäude („C“ ) und der Tankstelle zu beachten, Bild oben zwischen NR.1 und NR.2. Die Buschreihe NR3. Ist im Bereich „Mühlbachdamm“ zu finden, diese stellt nur im äußersten Randbereich ein Durchdringen des Schutzbereichs dar.
Wie im Bild oben zu sehen ist der Anflugbereich 04 frei von Hindernissen
Der Start auf der Piste 22 stellt sich wie folgt dar.
Bild oben: Beim „losrollen/Startlauf“ 22 wieder die bereits eingehend beschriebenen Bereiche NR.1 und NR.2. Folgend im Bild unten; ebenfalls nach dem Abheben
Die folgenden Maßnahmen (farblich ich Gelb) wurden durch den na Gutachter Patrick Fritz in seiner Tätigkeit für die BH Reutte empfohlen.
Unsere Antworten darauf jeweils in ROT
III.Maßnahmen
Seitens Flugplatzhalter wird unbeschadet der Verlautbarung der Hindernisse in luftfahrtüblicher Weise ein Informationsdokument erstellt, worin die aktuell bestehenden Hindernisse getrennt nach Schutzbereichen in auch für Endverbraucher deutlich verständlicher und erkennbarer Art und Weise dargestellt werden. Dabei sollten neben Auszüge aus dem Schutzbereichsplan die Piste 04/22 betreffend auch Bilder, Orthofotos, Grafiken etc. zum Einsatz gelangen. Insgesamt sollten Piloten einen schlüssigen Eindruck der Hindernissituation, sowohl einzelne Bereiche, als auch die Gesamthindernissituation betreffend, erhalten. Zudem sollte darin auf die für einzelne Phasen - getrennt nach Start, Landung bzw. Anflug, sowie auf allfällige Durchstartverfahren - kritische Hindernisse bzw. Hindernisbereiche konkret hingewiesen werden. Piloten, welche mit dem Flugplatz Reutte als Heimatflugplatz umfassend vertraut sind können mittels Schutzbereichsplan und vorliegenden Orthofotos auch vor Ort unmittelbar eingewiesen werden. In einem solchen Fall ist eine entsprechende Nachweisführung sicherzustellen.
Wird hiermit in dieser Broschüre umfassend erklärt/erläutert
Seitens Flugplatzhalter wird ein NOTAM ausgegeben, in welchem auf bestehende Hindernisse in Schutzbereichen hingewiesen wird. Weiter muss im NOTAM darauf hingewiesen werden, dass vor Nutzung des Flugplatzes die beim Flugplatzhalter zur Hindernissituation aufliegenden Unterlagen und Informationen eingeholt werden müssen. Überschreitet die Dauer des vorübergehenden Betriebs die längst mögliche Dauer eines NOTAMs, so ist in anderer Luftfahrt üblicherweise (z.B AIP Supplement) auf die besonderen Umstände hinzuweisen, jedenfalls muss jedoch dauerhaft ein Trigger NOTAM oder Ähnliches ausgegeben werden.
Wird wie in den NOTAM´s verlautbart dargestellt
In Abstimmung mit der Austro Control GmbH ist die Veröffentlichung eines AIP Supplements zu veranlassen.
Wird wie in den NOTAM´s zu sehen in der AIP SUP verlautbart
Gemäß Vorschlag des Flugplatzhalters ist der Betrieb auf örtlich eingewiesene Piloten/Luftfahrzeugführer eingeschränkt. Der Flugplatzhalter hat durch die nunmehr bezeichneten, sowie allenfalls von ihm weiter definierten, jedenfalls geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, dass der Flugplatz nur von Piloten genutzt wird, welche mit der besonderen Hindernissituation, den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Flugbetrieb, sowie auf die aktuellen Einschränkungen vertraut sind. Bestehen aus Sicht des Flugplatzhalters Gründe, welche die Annahme rechtfertigen, dass ein Pilot, welcher den Flugplatz nützen beabsichtigt, nicht in der Lage ist einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, so ist einem solchen Piloten die Nutzung des Flugplatzes zu untersagen.
Wir werden auch weiterhin nur noch eingewiesenen Piloten die Nutzung des Flugplatz LOIR vorbehalten. Zusätzlich sind wir ohnehin PPR geregelt, eine vorherige Genehmigung unsererseits ist somit unerlässlich.
Seitens Flugplatzhalters ist auf der Homepage des Flugplatzes in erkennbarer Weise auf die bestehenden Einschränkungen, auf das ausgegebene NOTAM, sowie auf die beim Flugplatzhalter erhaltbaren Informationen bzw. Unterlagen hinzuweisen.
Ein Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters ist nicht zulässig.
Wie bereits vorher muss ein Betriebsleiter anwesend sein
Bei Vorherrschen von Witterungsbedingungen, welche in Bezug auf die Hindernissituation eine Gefahr für die Sicherheit der Luftfahrt erwarten lassen, ist der Flugbetrieb am Flugplatz umgehend einzustellen. Seitens Flugplatzhalters sind vor der Betriebsaufnahme Kriterien zu definieren, anhand welcher eine diesbezügliche Beurteilung stattfindet. Diese Bewertungskriterien und Beurteilungsmaßstäbe sind in einem entsprechenden Dokument zusammenzufassen und bei Bedarf der Behörde vorzuweisen.
Aufgrund der bedingten Nutzbarkeit des Flugplatzes durch die „Sackgassen Situation“ Start 22/Landung 04 muss besonderes Augenmerk auf die Leistungsdaten der jeweils verwendeten Flugzeuge gelegt werden. Ein Betrieb ist jedenfalls nach in den Betriebshandbüchern/POH vorgegebenen Grenzen sicherzustellen.
Bei Starkwind/ Föhn ist der Flugbetrieb umgehend einzustellen
Der Flugplatzhalter hat im Zeitraum zwischen 2 und 3 Wochen nach der nunmehrigen eingeschränkten Betriebsaufnahme eine Sicherheitsevaluierung im Mehraugenprinzip durch geeignetes Personal in Anlehnung an ein so genanntes Safety-Review-Board durchzuführen, wobei Erkenntnisse in Bezug auf Wirksamkeit der nunmehrigen vorübergehenden Mitigationsmaßnahmen zu bewerten sind. Das Ergebnis dieser Evaluierung ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der Behörde nachzuweisen. Ergeben sich bei dieser Evaluierung Hinweise, dass ein nicht wie erwartet infolge der Anwendung der Mitigationsmaßnahmen entsprechend sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann, so ist der Flugbetrieb umgehend einzustellen und die Behörde in Kenntnis zu setzen. In Abhängigkeit der Dauer der nun vorübergehenden eingeschränkten Nutzung des Flugplatzes hat ein solche Evaluierung im Abstand von maximal 2 Monaten zu erfolgen. Weiter hat bei Auftreten besonderer Umstände im Einzelfall eine Evaluierung stattzufinden.
Wird durch die Flugbetriebsleitung entsprechend umgesetzt
Es ist sicherzustellen, dass der Flugplatz für Landungen nur von Flugzeugen genutzt wird, welche im Falle eines erforderlichen Durchstartens beim Anflug auf die Piste 04 die bestehenden Hindernisse in einer sicheren Höhe überfliegen können. Die diesbezügliche Nachweisführung dem Flugplatz gegenüber dem Flugplatz hat durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu werden. Die im Punkt 3 des Schreibens des Flugplatzhalters vom 16.09.2023 beschriebene Maßnahme stellt eine mögliche Umsetzung dar.
Ein Durchstarten bei einem Fehlanflug in der Landerichtung 04 sollte aus Sicherheitsgründen jedenfalls ermöglicht werden. Hierzu möchten wir als Betreiber einen definierten Punkt (Windsack) als visuelle und laterale Entscheidungshilfe zeigen wo ein Durchstarten spätestens zu erfolgen hat. Laut zuletzt erhobener Vermessungen befindet sich ab dieser Position kein Hindernis mit 5% Steigung analog einer normierten Anflugfläche gem. ZFV 1972. Siehe Bild
Der Flugplatz darf nur von solchen mehrmotorigen Flugzeugen genutzt werden, mit welchen gewährleistet werden kann, dass im Falle eines Triebwerksausfalles bei Start oder während des Anfluges kein derartiges Abkommen von der An- bzw. Abflugachse erfolgt, so dass die Gefahr der Kollision mit insbesondere seitlich der Piste bestehenden Hindernissen besteht. Nutzer sind hinsichtlich dieser Notwendigkeit nachweislich hinzuweisen. Es ist sicherzustellen, dass Verfahren bei Auftreten von Notfällen (zB Triebwerksausfall) gemäß Herstellerangaben und flugbetrieblicher Bestimmungen vorgegangen.
Aktuell wird der Flugplatz nur durch die PA31T der LechWings GmbH genutzt. Dabei werden die gültigen lt. Handbuch verlautbarten Verfahren streng eingehalten. Zudem wird hier eine durch grundsätzlich betriebsnotwendige Doppel-Lizenzierung sowohl nach Vorgaben der EASA wie auch FAA erhöhter Standard and Qualifikation der hier tätigen Verkehrspiloten gewährleistet.
Die Mindestsicht bei Nutzung des Flugplatzes (Bodensicht und auch Flugsicht) muss 3 Kilometer betragen. Andere allenfalls sonst im Luftraum Golf anwendbare geringe Sichten sind nicht zulässig.
Wird so umgesetzt
Flugbetrieb ist nur zulässig, wenn seitens Flugplatz-Betriebsleiter oder einem Stellvertreter Informationsdienst auf der verlautbarten Sprechfunkfrequenz durchgeführt wird. Dabei ist bei Anflügen auf die Piste 04 verpflichtend auf Hindernisse im Falle eines Durchstartens hinzuweisen.
Wird so umgesetzt
Im Falle von Starts mit Segelflugzeugen muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein Abbruch des Starts bzw. ein unmittelbares Zurücklanden (zB infolge Seilrisses) gefahrenlos möglich ist.
Wird von Seiten der SVA Flugschule und in Anbetracht der auch vorher gehandhabten Schulung zu Notverfahren eingehend vermittelt. Geltende Notverfahren erfahren keine Änderung was die Ausführung angeht. Über die Gesamtheit der Umgebung und damit verbundene Änderung der Hindernisse bietet diese Broschüre in Zusammenhang mit einer Einweisung durch Infoveranstaltung umfassenden Überblick.
Aus Sicht unterfertigendem Sachverständigen stellt die Gesamtheit der vorgeschlagenen Maßnahmen ein ausreichendes Packet dar, um den Faktor Eintrittswahrscheinlichkeit entsprechend zu senken.
Der Flugplatzhalter sollte aufgefordert werden, vor Aufnahme des Betriebs die Umsetzung der aufgeforderten Maßnahmen im möglichen Ausmaß der Behörde vorzuweisen. Die Betrifft insbesondere die Verlautbarungen in luftfahrtüblicher Weise, sowie die erstellten Informationsbroschüren etc.