PPR-Anmeldung Helicopter
Unser Flugplatz ist seit 8.8.2022 auf behördliche Anweisung nur noch eingeschränkt anfliegbar.
Für nicht ansässige Piloten ist es erst ab 1.5.2024 nur bedingt an Wochenenden möglich unseren Platz anzufliegen.
Diese Einschränkungen sind derzeit:
An- und Abflüge mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen haben ausschließlich von/in Richtung Lechtal zu erfolgen. Ein Start auf der Piste 22 sowie eine Landung auf der Piste 04 darf nur erfolgen, sofern die vorliegenden entsprechenden Witterungs- und Umfeldbedingungen einen sicheren Betrieb zulassen. Die Einhaltung und Überprüfung solcher Verfahren obliegt dem jeweiligen Piloten unter Berücksichtigung anwendbarer flugbetrieblicher Bestimmungen und -grenzen (Flughandbuch etc.). Es ist auch seitens des Piloten sicherzustellen, dass es zu keinem Durchstartverfahren auf der Piste 04 kommen kann.
Für eine eventuelle positive PPR Rückmeldung ist im PPR Formular unter Sonstiges uns klar mitzuteilen das diese Regel verstanden und eingehalten werden kann. Kein Eintrag ist in jedem Fall eine Ablehnung und wird auch nicht korrigiert.
Das Landeentgelt kann nur mit aerops bezahlt werden